Die Autowerkstatt lag in einem Bebauungsplangebiet, wo keine Autowerkstatt vorgesehen war. Hier mußten Abweichungen beantragt werden. Weiterhin waren die notwendigen Stellplätze ein Problem.
Grundriss
Aufgrund der Abweichung des B-Planes wurde außerdem ein Schallschutzgutachten notwendig. Zur Autowerkstatt gehörte noch eine Hausmeisterwohnung, die noch der Werkstatt zugeordnent werden mußte.
Insgesamt war hier eine enge Zusammenarbeit mit dem Bauordnungsamt notwendig.
Lageplan
Ein Wärmeschhutznachweis entfiel, da die Werkstatt nicht beheizt wurde. Dafür mußte eine Betriebsbeschreibung erstellt werden, um das Maß der Nutzung einschätzen zu können.